
Pflegebedürftigkeit bezeichnet einen Zustand, in dem eine kranke oder behinderte Person ihren Alltag dauerhaft nicht mehr selbstständig bewältigen kann und deshalb auf Pflege oder Hilfe durch andere angewiesen ist. Meist mit einer 24 Stunden Pflegekraft.

Der Hilfsbedarf einer Pflegebedürftigen lässt sich in folgende Kategorien einteilen und wird von uns durchgeführt.
Bedarf bei der Körperpflege
…Grundpflege, Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung
Bedarf bei der Ernährung
... mundgerechtes Zubereiten der Speisen und Hilfe bei der Aufnahme der Nahrung
Mobilität
… selbständiges Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederauffinden der Wohnung.
Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
… anschließend können Sie den entsprechenden Dienstleistungsvertrag mit der Agentur abschließen in dem Beginn, Dauer und die Kosten der Pflegeleistungen definiert sind
Weitere Erfordernisse
… innerhalb von 4-7 Tagen steht ihnen die Pflegekraft vor Ort zur Verfügung. Um die Anreise kümmern wir uns
Folgende Zuschüsse gibt es vom Gesetzgeber (Pflegegeld + Sachleistungen)
Ambulant (Pflegegrad / Stand 01.01.2020)
Pflegegrad
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Regelsatz
-
316,- €
545,- €
728,- €
901,- €
Bei Demenz
120,- €
317,- €
546,- €
728,- €
Ambulant (Sachleistungen)
Pflegegrad
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Regelsatz
-
689,- €
1.298,- €
1.612,- €
1.995,- €
Bei Demenz
234,- €
691,- €
1.300,- €
1.612,- €
Wieviel Zuschuss bekomme ich von der Pflegekasse und wie hoch ist die effektive Belastung wenn ich Pflegegeld und Sachleistungen in Anspruch nehme?

Sachleistungen und Pflegegeld (Barleistung) können gleichzeitig vom Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden. Die in Anspruch genommene Sachleistung (anteilig) bestimmt den Anteil der Barleistung von der Pflegekasse und damit den gesamten Pflegekassenbeitrag.
Werden beispielsweise 90% Sachleistungen von einer häuslichen Krankenpflege erbracht ergibt sich folgende Gesamtleistung der Pflegekasse bei Pflegegrad 3 Neuregelung ab 1.1.2015)
Pflegegeld gem. Pflegegrad 3
728,- €
Sachleistung gem. Pflegegrad 3
1.612,- €
Mit folgender Gesamtleistung können sie rechnen
Ein Abrechnungsbeispiel bei Kombileistung aus Sachleistung und Pflegegeld
Sachleistung
in %
bei 90% Sachleistung
bei 70% Sachleistung
bei 30% Sachleistung
Sachleistung
in €
1.450,80 €
1.128,40 €
483,60 €
Pflegeanteil
in €
72,80 €
218,40 €
509,60 €
Pflegekassenbeitrag
in €
1.523,60 €
1.346,80 €
993,20 €