Zum Hauptinhalt springen

☏ 0711 - 577 692 73

24-stunden-pflege-stuttgart-zuhause

Legale Beschäftigungs­möglichkeiten

Anstellung, Selbständig oder Entsendegesetz?

24-stunden-pflege-stuttgart-zuhause

Legale Beschäftigungsmöglichkeiten

Anstellung, Selbständig oder Entsendegesetz?

Legale Beschäftigungsmöglichkeiten
Anstellung, Selbständig oder Entsendegesetz?

  • Direkte Anstellung
  • Pflegekraft mit Gewerbeschein
  • Pflegekraft nach dem Entsendegesetz

1. Direkte Anstellung mit Arbeitgeberfunktion

Bei diesem Modell wird eine Pflegekraft direkt bei der Familie angestellt. Wird dieses Modell gewählt ist der Pflegebedürftige quasi Arbeitgeber und es ist eine monatliche Entgeltabrechnung mit allen Sozialabgaben und Anmeldungen durchzuführen. Zu beachten ist hier, dass auch der gesetzliche Urlaubsanspruch sowie die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle zu leisten sind. Der Nachteil dieses Modells liegt auf der Hand. Wird eine 24 Stunden Pflegekraft krank und kann die Altenpflege nicht mehr leisten, entsteht eine Lücke für die dann dennoch Entgelt gezahlt werden muss.

→ Vorsicht bei Krankheit und Urlaub der Pflegekraft

Diese Form wird daher eher selten gewählt.

01

02

2. Arbeiten auf selbständiger Basis

Einige 24 Stunden Pflegekräfte sind auch auf selbständiger Basis in der Altenpflege unterwegs. Hier liegt ein angemeldetes Gewerbe vor. Die Pflegekraft kann somit direkt eine Rechnung über die Pflegeleistung erstellen. Für eine Krankenversicherung ist die selbständige Pflegekraft selbst verantwortlich.

Der Nachteil hier ist das Problem einer „Scheinselbständigkeit“, da die Pflegekraft oft nur einen Auftraggeber hat. Auch ein Wechsel nach beispielsweise zwei Monaten ist in der Regel nicht organisiert. Hier müssen sich die pflegebedürftigen Menschen selbst darum kümmern, dass eine Betreuung im Anschluss gewährleistet wird.

→ Vorsicht beim Betreuungswechsel und Scheinselbständigkeit

3. Arbeiten nach dem Entsendegesetz

Das Arbeiten nach dem Entsendegesetz ist zu 90% in der 24 Stunden Betreuung vorzufinden!

In den allermeisten Fällen sind polnische Pflegekräfte bei einer polnischen Agentur (Arbeitgeber) angestellt und werden nach den sogenannten „Entsendegesetz“ nach Deutschland entsendet. Hier übernimmt der polnische Arbeitgeber alle Formalitäten von der Anmeldung, Entgeltzahlung, Krankenversicherung und die sog. A1 Bescheinigung (auch Entsendebescheinigung genannt). Die A1 Bescheinigung ist der Nachweis, dass es sich um eine legale, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt.

Die Leistungen werden monatlich per Rechnung von der jeweiligen polnischen Agentur abgerechnet.

03

HUBERTUSPFLEGE arbeitet nach diesem Prinzip der Entsendung!

Sprechen Sie uns an!

Wir sind gerne für Sie da.

Sprechen Sie uns an!

Wir sind gerne für Sie da.

Copyright 2024 © Hubertuspflege Stuttgart

Adresse


HUBERTUSPFLEGE
ROST Beratungs GmbH
Motorstraße 36
70499 Stuttgart

☏ 0711 - 577 692 73

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.