Legale Beschäftigungsmöglichkeiten Anstellung, Selbständig oder Entsendegesetz?
Direkte Anstellung
Pflegekraft mit Gewerbeschein
Pflegekraft nach dem Entsendegesetz
1. Direkte Anstellung mit Arbeitgeberfunktion
Bei diesem Modell wird eine Pflegekraft direkt bei der Familie angestellt. Wird dieses Modell gewählt ist der Pflegebedürftige quasi Arbeitgeber und es ist eine monatliche Entgeltabrechnung mit allen Sozialabgaben und Anmeldungen durchzuführen. Zu beachten ist hier, dass auch der gesetzliche Urlaubsanspruch sowie die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle zu leisten sind. Der Nachteil dieses Modells liegt auf der Hand. Wird eine 24 Stunden Pflegekraft krank und kann die Altenpflege nicht mehr leisten, entsteht eine Lücke für die dann dennoch Entgelt gezahlt werden muss.
→ Vorsicht bei Krankheit und Urlaub der Pflegekraft
Diese Form wird daher eher selten gewählt.
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2. Arbeiten auf selbständiger Basis
Einige 24 Stunden Pflegekräfte sind auch auf selbständiger Basis in der Altenpflege unterwegs. Hier liegt ein angemeldetes Gewerbe vor. Die Pflegekraft kann somit direkt eine Rechnung über die Pflegeleistung erstellen. Für eine Krankenversicherung ist die selbständige Pflegekraft selbst verantwortlich.
Der Nachteil hier ist das Problem einer „Scheinselbständigkeit“, da die Pflegekraft oft nur einen Auftraggeber hat. Auch ein Wechsel nach beispielsweise zwei Monaten ist in der Regel nicht organisiert. Hier müssen sich die pflegebedürftigen Menschen selbst darum kümmern, dass eine Betreuung im Anschluss gewährleistet wird.
→ Vorsicht beim Betreuungswechsel und Scheinselbständigkeit
3. Arbeiten nach dem Entsendegesetz
Das Arbeiten nach dem Entsendegesetz ist zu 90% in der 24 Stunden Betreuung vorzufinden!
In den allermeisten Fällen sind polnische Pflegekräfte bei einer polnischen Agentur (Arbeitgeber) angestellt und werden nach den sogenannten „Entsendegesetz“ nach Deutschland entsendet. Hier übernimmt der polnische Arbeitgeber alle Formalitäten von der Anmeldung, Entgeltzahlung, Krankenversicherung und die sog. A1 Bescheinigung (auch Entsendebescheinigung genannt). Die A1 Bescheinigung ist der Nachweis, dass es sich um eine legale, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt.
Die Leistungen werden monatlich per Rechnung von der jeweiligen polnischen Agentur abgerechnet.
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HUBERTUSPFLEGE arbeitet nach diesem Prinzip der Entsendung!