Pflegebedürftigkeit bezeichnet einen Zustand, in dem eine kranke oder behinderte Person ihren Alltag dauerhaft nicht mehr selbstständig bewältigen kann und deshalb auf Pflege oder Hilfe durch andere angewiesen ist. Meist mit einer 24 Stunden Pflegekraft.
Vertrauen ist unser Erfolg!
Pflege: 80% verbringen Ihren Lebensabend lieber Zu Hause als im Heim
Durch die steigende Lebenserwartung in Deutschland werden immer mehr Menschen pflegebedürftig. Über 2 Millionen Menschen werden schon heute zu Hause gepflegt.
Heimpflege 20%
Versorgung zu Hause durch Angehörige 56%
Versorgung zu Hause mit Pflegedienst 24%
Der Pflegegrad bestimmt die Zuschüsse:
Es gibt 5 Pflegegrade. Die Einstufung welcher Pflegegrad vorliegt erfolgt durch den sogenannten MDK („Medizinischer Dienst der Krankenversicherung“). Je nach Pflegegradeinteilung gibt es unterschiedliche Zuschüsse. Die Tabelle finden Sie weiter unten.
Um einen Pflegegrad zu erreichen kann die Krankenkasse angerufen und um eine Einstufung gebeten werden.
Pflegegrade
Einstufungen durch den Medizinischen Dienst MDK
Kriterien und Überblick
Wie wird ein Pflegegrad ermittelt und wie ist der Ablauf?
Die Einstufung eines Pflegebedürftigen Menschen erfolgt durch den medizinischen Dienst im Rahmen einer Pflegebegutachtung im Haushalt des Pflegebedürftigen. Hierfür kommen Gutachter oder speziell ausgebildete Pflegefachkräfte o.ä. persönlich zu Ihnen nach Hause um sich ein konkretes Bild von der Situation zu machen. Eine Vertrauensperson ist in der Regel mitanwesend. Das sind meistens Angehörige.
Der Gutachter führt mit der pflegebedürftigen Person ein Gespräch anhand eines Leitfadens um möglichst ein realistisches Bild zu erhalten. Insbesondere bei einer Demenz ist das äußerst wichtig. Dabei werden die Angehörigen miteinbezogen.
- Begutachtung im eigenen Haushalt
- Ablauf
- Begutachtung bei Demenz
Die Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen kurz „MDK“ Was wir begutachtet?
Mobilitätseinstufung
Kognitiven und Kommunikativen Fähigkeiten
Verhaltensweise
Grad der Selbstversorgung
Umgang mit krankheitsspezifischen und therapiebedingten Anforderungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Pflegegrad Einstufung /Pflegebegutachtung
Um eine Einstufung vornehmen zu können werden vom Gutachter 5 Bereiche beurteilt. Diese Bereiche nennt man „Module“ und haben eine unterschiedliche Gewichtung in der Gesamtbeurteilung. So wird beispielsweise in der Gesamtbeurteilung das Modul „Grad der Selbstversorgung“ mit 40% höher bewertet als das Modul „Mobilität“ mit 10%.
Die einzelnen Kriterien der jeweiligen Module werden anhand eines Fragekatalogs abgefragt und bewertet. Jedes Kriterium erhält eine Einstufung von „0“ = selbständig bis „3“ = unselbständig.
Pflegegrad Einstufung
Mobilität 10%
Grad der Selbstversorgung 40%
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten / Verhalten bei psychischen Problemlagen 15%
Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte 15%
Umgang mit krankheitsspezifischen/ therapiebedingten Anforderungen 20%
Beispiel des Moduls „Mobilität“ und die Einzelkriterien:
Kriterium / Einstufung
Umsetzen
0 bis 3(1)
Halten einer stabilen Sitzposition
0 bis 3(1)
Fortbewegung innerhalb der Wohnung
0 bis 3(1)
Positionswechsel im Bett
0 bis 3(1)
Treppensteigen
0 bis 3(1)
(1) Die Beurteilung: 0=selbständig / 3=unselbständig
Vom Punktewert zum Pflegegrad:
Die Pflegegradermittlung erfolgt durch Addition und Gewichtung der einzelnen Module nach einen Punktesystem auf einer Skala von 0 bis 100. Ab etwa einer Punktzahl von 12,5 erlangt man den Pflegegrad 1
Pflegegrad 1
12,5 bis 27 Gesamtpunkte
Bedeutet eine geringe Beeinträchtigungen und eine noch relative Selbständig
Pflegegrad 2
27 bis 47,5 Gesamtpunkte
Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit
Pflegegrad 3
47,5 bis 70 Gesamtpunkte
Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4
70 bis 90 Gesamtpunkte
Schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit
Pflegegrad 5
90 bis 100 Gesamtpunkte
„Vollpflegefall“
Wie oben, jedoch mit besonderen Anforderung an die pflegerische Versorgung
Ausführliche Informationen zur Pflegebegutachtung und den einzelnen Modulen, Punktewerten und Gewichtungen finden sie hier →
Der Hilfsbedarf einer Pflegebedürftigen lässt sich in folgende Kategorien einteilen und wird von uns durchgeführt.
Pflegegrade
Bedarf bei der Körperpflege
...Grundpflege, Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung
Pflegegrade
Bedarf bei der Ernährung
...mundgerechtes Zubereiten der Speisen und Hilfe bei der Aufnahme der Nahrung
Pflegegrade
Mobilität
…selbständiges Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederauffinden der Wohnung.
Pflegegrade
Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
…anschließend können Sie den entsprechenden Dienstleistungsvertrag mit der Agentur abschließen in dem Beginn, Dauer und die Kosten der Pflegeleistungen definiert sind
Pflegegrade
Weitere Erfordernisse
…innerhalb von 4-7 Tagen steht ihnen die Pflegekraft vor Ort zur Verfügung. Um die Anreise kümmern wir uns
Folgende Zuschüsse gibt es vom Gesetzgeber:
Sie können mit folgenden Zuschüssen rechnen
Im Wesentlichen können Sie für die Finanzierung von Pflegekosten mit folgenden Zuschüssen vom Staat und von der Pflegekasse rechnen:
Pflegegeldleistungen
Pflegesachleistungen
Verhinderungspflege
Steuerliche Geltendmachung
Pflegegeld und Sachleistungen
Das Pflegegeld wird je nach Pflegegrad direkt von der Pflegekasse auf das Konto des Pflegebedürftigen gezahlt. Die sogenannten Pflegesachleistungen können nur über einen ambulanten Pflegedienst verrechnet werden. Pflegesachleistungen werden somit nicht ausgezahlt und verfallen wenn sie nicht benötigt bzw. abgerufen werden.
Pflegegeld und Sachleistungen können aber auch gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Dann spricht man von den sogenannten Kombileistungen. Die Höhe der in Anspruch genommenen Sachleistungen verringert das Pflegegeld. Je mehr Sachleistungen über einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch genommen wird, desto weniger Pflegegeld wird von der Pflegekasse überwiesen.
Je mehr Sachleistungen über einen ambulanten Pflegedienst abgerechnet werden, desto geringer fällt das Pflegegeld aus.
Pflegegeld
Pflegegrad 1
0€
Pflegegrad 2
316€
Pflegegrad 3
545€
Pflegegrad 4
728€
Pflegegrad 5
901€
Sachleistungen
Pflegegrad 1
0€
Pflegegrad 2
689€
Pflegegrad 3
1.298€
Pflegegrad 4
1.612€
Pflegegrad 5
1.995€
Verhinderungsgeld
Jedem Pflegebedürftigen steht eine 6-wöchige Verhinderungspflege von der Pflegekasse zu.
Budget: 1.612€ per anno
Ab Pflegegrad 2 erhältlich
TIPP: Benötigen sie eine 24 Stunden Pflegekraft lediglich für eine begrenzte Zeit (Urlaubsvertretung???) Für den temporären Einsatz können wir auch Damen aus Stuttgart vermitteln. ...mehr erfahren→
Steuerliche Geltendmachung
Einer 24 Stunden Pflegekraft
Einer Haushaltshilfe
Ersparnis ca. 333€/Monat bzw. ca. 4.000€/Jahr
Sie können sowohl eine 24 Stunden Pflegekraft als auch eine Haushaltshilfe im Rahmen der Einkommensteuer steuerlich geltend machen über:
Haushaltsnahe Dienstleitungen
Außergewöhnliche Belastungen
Ihr Steuerberater kann Ihnen hierzu behilflich sein.
Ändert sich das Pflegegeld wenn Schachleistungen in Anspruch genommen werden?
Ja! Sachleistungen und Pflegegeld (Barleistung) können gleichzeitig vom Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden. Man spricht dann von der sogenannten Kombileistung. Die in Anspruch genommene Sachleistung (anteilig) bestimmt den Anteil der Barleistung von der Pflegekasse und damit den gesamten Pflegekassenbeitrag.
Werden beispielsweise 90% Sachleistungen von einer häuslichen Krankenpflege erbracht ergibt sich folgende Gesamtleistung der Pflegekasse bei Pflegegrad 3 (Neuregelung ab 1.1.2015)
Pflegegeld gem. Pflegegrad 3 = 728,- €
Sachleistung gem. Pflegegrad 3 = 1.612,- €
Hubertuspflege Stuttgart
Pflege-Zuschüsse vom Staat
24 Stunden Pflege / Häusliche Betreuung Zuhause
Hubertuspflege Stuttgart
Folgende Zuschüsse gibt es vom Staat:
Pflegegeld
Hubertuspflege Stuttgart
Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen haben alle, die in den letzten 5 Jahren durchgängig kranken- und pflegeversichert waren. Je nach Einstufung der Pflegegrade (Pflegegrad 1 bis 5) beträgt der staatliche Zuschuss zwischen 689€ (Pflegegrad 1) und 1.995€ (Pflegegrad 5).
Diesen Betrag können Sie zu Finanzierung der Pflegekosten hernehmen.
Verhinderungsgeld
Hubertuspflege Stuttgart
Nach § 39 SGB XI kann jährlich ein sog. „Verhinderungsgeld“ in Höhe von 1.612€ bei ihrer Pflegekasse beantragt werden. Allerdings gilt dies nur ab dem Pflegegrad 2. Darunter ist keine Verhinderungspflege vorgesehen, da man bei einem Pflegegrad 1 davon ausgeht, dass der Pflegebedürftige sich größten Teils selbst versorgen kann.
Benötigen bei einem niedrigen Pflegegrad dennoch eine 24 Stunden Pflege Kraft, zum Beispiel als Urlaubsabsicherungen können wir Ihnen für 1-3 Wochen eine 24 Stunden Betreuungskraft aus der jeweiligen Region anbieten. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Steuerliche Geltendmachung
Hubertuspflege Stuttgart
Es können alle haushaltsnahen Dienstleistungen und Pflegeleistung bis zu einem Betrag in Höhe von 4.000€ geltend gemacht werden. Dies sollten sie in ihrer Steuererklärung in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater geltend machen.